Lernen Sie unser Präsidium kennen und erfahren Sie, was die einzelnen Mitglieder zu ihrem Engagement in der DGHS sagen.
RA Prof. Robert Roßbruch
Präsident * Jahrgang 1953
„Die Unterstützung suizidwilliger Menschen darf nicht von einem paternalistischen Gestus geprägt sein, der unter dem Deckmantel eines nur scheinbar ergebnisoffenen Beratungsangebots darauf abzielt, ihnen eine Lebensbindung anzutragen, die ihrem eigenen gefestigten Willen widerspricht. Eine Ausweitung von Angeboten der Suizidprävention ist für Menschen nötig, die einen Ausweg suchen, aber keinen solchen finden können. Menschen, die ihre Entscheidung getroffen haben, bedürfen keiner Beratung mehr.“
Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher
Vizepräsident * Jahrgang 1946
„Die Option eines selbstbestimmten Sterbens sollte niemandem vorenthalten werden. Natürlich sollte niemand gedrängt werden, diese Option zu ergreifen. Aber die Gewährung eines Rechts ist keine Verpflichtung. Sie gewährt einen Freiraum, ohne gleichzeitig dazu aufzufordern, ihn zu nutzen.“
Ursula Bonnekoh
Schatzmeisterin * Jahrgang 1954
„Wir haben das Recht, unser Leben selbstbestimmt zu beenden, egal in welcher Phase des Lebens und egal aus welchem Grund. Einzige Voraussetzung ist die Freiverantwortlichkeit. So hat es das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden und so soll es bleiben. Dieses Recht darf nicht ausgehöhlt werden und nicht durch neue Gesetze so weit eingeengt werden, dass es ins Leere läuft. Dafür setzt sich die DGHS ein und deshalb engagiere ich mich bei der DGHS.”
Peter Boesel
Beisitzer * Jahrgang 1954
„Nachdem ich das qualvolle, so von ihm nie gewollte Lebensende meines Vaters erleben musste, habe ich beschlossen, meine letzte Lebensentscheidung keiner anderen Instanz zu überlassen. In der DGHS befinde ich mich in einer großen Gemeinschaft Gleichgesinnter sowie verantwortlicher und engagierter Mitstreiter für ein selbstbestimmtes Sterben, welche inzwischen mit den von ihr entwickelten und angewandten Verfahren auch höchstrichterliche Anerkennung gefunden hat. Hier mitzuwirken, um das Erreichte zu sichern und weiter zu entwickeln, ist mein Antrieb.”
Werner Koch
Beisitzer * Jahrgang 1949
„Die DGHS kann dazu beitragen, das Verständnis für das Selbstbestimmungsrecht in der Öffentlichkeit, der Politik und der Ärzteschaft zu verbessern. Die Menschen sollen in dieser Lebensphase Unterstützung erhalten, ohne bevormundet oder durch überzogene bürokratische Hürden eingeschränkt zu werden. Sie sollten die beruhigende Gewissheit haben, dass ihre Patientenverfügung und fakultativ auch ihr Freitodwunsch respektiert werden.”
Dr. Monika Midel
Beisitzerin * Jahrgang 1955
„Für mich ist es sehr wichtig, mein Leben selbstbestimmt zu führen. Das gilt auch für die letzte Lebensphase. Die DGHS ist die Stelle für Patientenverfügungen und Vermittlung von Freitodbegleitung. Kompetent setzt sie sich dafür ein, dass Selbstbestimmung auch beim Sterben garantiert ist. Deshalb engagiere ich mich in der DGHS.”