Beitragsordnung
Beitragsordnung Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
(nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Delegiertenversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Die Delegiertenversammlung beschließt die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Zahlungsmodalitäten.
§ 3 Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden als Jahresbeitrag jeweils für das laufende Kalenderjahr (1.1.-31.12) erhoben.
Beitragsarten: | |
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Jahres-Mitgliedsbeitrag | 60 € |
Jahres-Mitgliedsbeitrag für Paare | 55 € pro Person |
Sozial-Beitrag* | 25 € |
Sympathie-Beitrag | 65 € |
Förder-Plus-Beitrag | 100 € |
Freie-Wahl-Beitrag | > 100 € |
§ 4 Fälligkeit
4.1
Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. März für das laufende Kalenderjahr fällig. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung wird der Mitgliedsbeitrag zu diesem Zeitpunkt eingezogen. Mitglieder, die per Überweisung zahlen, erhalten rechtzeitig eine Rechnung und überweisen den Mitgliedsbeitrag bis zum 1. März des laufenden Jahres für das Kalenderjahr.
4.2
Bei Eintritt in den Verein während des Geschäftsjahres wird der Beitrag im Beitrittsmonat für das gesamte laufende Kalenderjahr fällig. In den Folgejahren erfolgt die Zahlung des Beitrags im Lastschriftverfahren/per Überweisung jeweils zum 1. März des jeweiligen Kalenderjahres.
4.3
Die Mitgliedschaft kann laut Satzung durch Streichung aus der Liste der Mitglieder enden. Die Streichung ist zulässig, wenn ein Mitglied mit seinem Beitrag trotz zweimaliger Mahnung ein halbes Jahr im Rückstand ist; bei der zweiten Mahnung wird die Streichung in Aussicht gestellt.
4.4
Endet die Mitgliedschaft im Verein, egal aus welchem Grund, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
4.5
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem/der Präsidenten/in oder einem/einer Vizepräsidenten/in zu erklären. Der Austritt wird wirksam mit dem Ablauf des Mitgliedsjahres, für das der Beitrag zu entrichten ist.
§ 5 Datenschutz
Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.
§ 6 Bankverbindung für Mitgliedsbeiträge
Kontoverbindung: | |
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Empfänger | DGHS e.V. |
Bank | Berliner Volksbank |
IBAN | DE31 1009 0000 2870 7170 00 |
BIC | BEVODEBB |
Verwendungszweck | Mitgliedsbeitrag für 20XX, Name, Mitgliedsnummer |
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
Die Beitragsordnung beruht auf den am 6.11.2022 von der Delegiertenversammlung beschlossen Mitgliedsbeiträgen und Zahlungsmodalitäten.
Stand: Oktober 2023