In einem ausführlichen Interview mit dem „Westfalenblatt“ erläutert DGHS-Vizepräsident Rechtsanwalt Professor Robert Roßbruch, was Menschen dazu bringt, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag auf ein tödliches Mittel zu stellen. Zudem beschreibt er sein Vorgehen, da er als Anwalt fünf dieser Personen begleitet.
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