Der Film geht den Fragen nach, wie weit unser Selbstbestimmungsrecht geht und ob es ein Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Ende gibt.
Hilfe zum Suizid – das wünschen sich einige Schwerstkranke, die ihr Leid nicht mehr ertragen können. Doch seit 2015 - nach langwierigen Diskussionen - ein neues Gesetz verabschiedet wurde, ist „geschäftsmäßige“ Förderung der Selbsttötung strafbar. Bis zu drei Jahre Haft drohen. Welche Folgen hat das Gesetz für unheilbar Kranke, aber auch für Ärzte, die verunsichert sind, wie weit sie in der Begleitung ihrer Patienten gehen dürfen?
Um Antworten zu finden wurden zwei Schwerstkranke über ein Jahr lang begleitet, die sich für den Fall des Falles einen „Notausgang“ wünschen. Eine Witwe schildert eindrücklich, wie ihr unheilbar an ALS erkrankter Mann, dessen Antrag auf Natrium-Pentobarbital „keine Aussicht auf Erfolg“ hatte, sich für das Sterbefasten entschied - als letzten Ausweg. Zu Wort kommen außerdem Palliativmediziner, die sich für und gegen die Hilfe zum Suizid aussprechen, Ethiker und Kirchenvertreter sowie Rechtsanwälte, die für Patientenrechte und Autonomie am Lebensende streiten. Auch unser Vizepräsident Professor Robert Roßbruch kommt zu Wort.
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