In einem Gastbeitrag für den "Mannheimer Morgen" erläutert DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch, warum er sich für die Möglichkeit des selbstbestimmten Sterbens einsetzt. Dass im Bundestag Anfang Juli keiner der Gesetzesentwürfe zur Regulierung von Suizidhilfe eine ausreichende Mehrheit erhalten hatte, begrüßt er in dem Text, der am Wochenende vom 26./27. August 2023 erschienen war. Schließlich hätten Ärztinnen und Ärzte seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2020 durchaus die Möglichkeit, einen freiverantworteten Suizid zu begleiten.
Eine Grauzone sieht Roßbruch nicht. Er fordert aber eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, damit geeignete Medikamente leichter verschreibbar werden.
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