DGHS-Präsident in der Mittelbayerischen Zeitung

Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher mit einem Kommentar zur Bundestagsentscheidung bezüglich der Organspende.

Jeder sollte selbst entscheiden, ob nach dem Hirntod Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Das ist gar nicht so einfach.
Viele, die die Entscheidung des Bundestags gegen die Widerspruchsregelung bei der Organspende begrüßt haben, berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht: Jeder sollte möglichst selbst entscheiden, ob nach Eintritt des Hirntods Organe entnommen werden dürfen oder nicht.
Aber dass eine Organentnahme nach dem Hirntod bei Patienten, die nicht selbst zugestimmt haben, das Selbstbestimmungsrecht verletzt, ist weniger offensichtlich, als es zunächst scheint. Streng genommen gilt das Selbstbestimmungsrecht des Individuums vollumfänglich nur, solange es lebt. Über den Tod hinaus gilt es nur begrenzt...

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