Exemplarisch für das Medienecho zur DGHS-Pressekonferenz vom 14.01.2025 hier ein Blick in die „Welt“. Es ergibt sich, so der Autor Dr. Matthias Kamann, für 2024 bei den drei Organisationen zusammen eine Zahl von 977 Suizid-Hilfen. Hinzu kommen Fälle, die unabhängig von Vereinen direkt über einen Arzt oder eine Ärztin erfolgten. Die Suizidhilfe sei zu unterscheiden von der verbotenen „aktiven Sterbehilfe“, also der Tötung auf Verlangen etwa durch eine ärztliche Spritze. Abgegrenzt werden muss ebenfalls der Behandlungsabbruch, umgangssprachlich „passive Sterbehilfe“, also die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen auf Wunsch von Patienten.
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