Der Tagesspiegel aus Berlin und andere Medien bemängeln nochmals die Vorgehensweise des Bundesgesundheitsministers Spahn. Dieser wies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an, alle Anträge schwerstkranker Patienten auf Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung pauschal abzulehnen. Obwohl die Bonner Behörde durch ein Urteil von 2017 dazu verpflichtet war, die Anträge im Einzelnen zu prüfen. Spahn setze sich also über die Entscheidung einer höchstrichterlichen Instanz hinweg. Unmut darüber herrschte selbst im BfArM. (hier)
Ende Februar will das Bundesverfassungsgericht nun ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe (§ 217) fällen, das nicht nur auf die Gesetzgebung, sondern auch auf Spahns Vorgehen Einfluss haben kann.
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