Kölner Stadt-Anzeiger

Das Kölner Verwaltungsgericht hat in einer mündlichen Verhandlung am 1. Dezember 2015 (7 K 14/15) die Klage eines älteren Ehepaars auf Zugang zum Sterbemittel Pentobarbital abgewiesen. Das Ehepaar ist zum Doppelsuizid entschlossen. Eine ähnliche Klage hatte bereits schon einmal ein Witwer aus Braunschweig durch alle Instanzen getrieben. Das Gericht in Köln beruft sich u. a. auf das neue Strafgesetz § 217 StGB. Der „Kölner Stadtanzeiger“ berichtet darüber.

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