Im Streit um die verweigerte Aushändigung todbringender Medikamente an Suizidwillige hat sich der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, hinter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestellt. „Ich teile hier Spahns Auffassung“, sagte Reinhardt der Zeitung „Tagesspiegel“ bereits am 18. März. „Solange nicht gewährleistet ist, dass prozedural überprüft wird, ob der Suizidwunsch selbstbestimmt entstanden ist und nicht beispielsweise aus einer behandelbaren Depression heraus rührt, hätte ich mich als Minister in gleicher Weise verhalten.“ Wenn der Staat Suizidwilligen todbringende Medikamente überlasse, müsse die Autonomie solcher Entscheidungen überprüfbar sein: „Dazu braucht es ein Regelwerk.“ Weiter sagte Reinhardt in dem Interview, das verschiedene Themen abhandelte: „Die innerärztliche Debatte wird neu hochkochen. Wir als Bundesärztekammer bleiben aber definitiv dabei, dass die Assistenz und Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Handlung darstellt und insofern auch kein regelhaftes ärztliches Verhalten werden darf.“
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