Trotz Liberalisierung der Sterbehilfe durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 weigert sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), schwer kranken Patienten den Erwerb tödlicher Medikamente zu gestatten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr hervor. Es berichtete am 6. Mai das „Neue Deutschland“.
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