Kritik kam laut „domradio“ u. a. von der Bundesärztekammer und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund. Laut Ärzte-Präsident Dr. Klaus Reinhardt wäre es fatal, wenn in der Bevölkerung die Erwartung geweckt würde, es gäbe einen Anspruch auf ärztliche Assistenz beim Suizid. „Daher ist und bleibt es richtig, wenn Handlungen zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung strafbar sind.“ Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Rudolf Henke, erklärte, das Urteil löse keine Probleme, sondern schaffe neue. Die ärztliche Berufsordnung stelle eindeutig klar, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürften.
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