„(…) Welche Optionen bleiben, wenn man die Qualität des Lebens höher schätzt als die Quantität? Mit einer hinreichend konkreten Patientenverfügung lassen sich unerwünschte medizinische Behandlungen, auch eine künstliche Ernährung, ausschließen (…)“, schreibt DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher in einer Beilage der Tageszeitung „Die Welt“, die am 1. Dezember 2016 unter dem Titel „TABU“ erschien.
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