DGHS-Vize Professor Roßbruch in "Stiftung Warentest" und WDR

Nach wie vor lehnt das Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) Anträge schwerstkranker Menschen auf die Heraus­gabe suizidgeeigneter Betäubungs­mittel ab. Das geschieht pauschal auf Anweisung des Bundesgesundheitsministers Spahn. Damit verstößt er gegen geltendes Recht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 2. März 2017 nämlich entschieden, dass in Extremfällen sterbewillige Patienten eine tödliche Dosis Betäubungsmittel erhalten dürfen sollten (Az: BVerwG 3 C 19.15). Der DGHS-Vizepräsident und Rechtsanwalt Professor Robert Roßbruch kommt diesbezüglich in der "aktuellen Stunde" im WDR und in der "Stiftung Warentest" zu Wort.

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