Nach wie vor lehnt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anträge schwerstkranker Menschen auf die Herausgabe suizidgeeigneter Betäubungsmittel ab. Das geschieht pauschal auf Anweisung des Bundesgesundheitsministers Spahn. Damit verstößt er gegen geltendes Recht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 2. März 2017 nämlich entschieden, dass in Extremfällen sterbewillige Patienten eine tödliche Dosis Betäubungsmittel erhalten dürfen sollten (Az: BVerwG 3 C 19.15). Der DGHS-Vizepräsident und Rechtsanwalt Professor Robert Roßbruch kommt diesbezüglich in der "aktuellen Stunde" im WDR und in der "Stiftung Warentest" zu Wort.
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