Knapp ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten Sterbehelfer noch vergeblich auf eine Reaktion des Gesetzgebers. Sie hängen in der Luft. Professor Roßbruch betont in dem Artikel, dass sich die DGHS nicht als Sterbehilfeorgansisation versteht. Der Verein beschränkt sich darauf, seinen Mitgliedern solche Hilfe zu vermitteln. Und er sorgt dafür, dass diese Unterstützung auf einem medizinisch, juristisch und humanitär möglichst hohem Niveau erfolgt.
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