Die Sterbehilfe gehört legalisiert, fordert Robert Roßbruch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben. Eine Beratungspflicht, wie sie in aktuellen Gesetzentwürfen enthalten ist, lehnt der Jurist indes ab. Das sei nicht verfassungsgemäß. Anlass des Gesprächs war eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag.
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