DGHS-Vizepräsidentin Sonja Schmid erklärte in einem Radio-Interview mit Deutschlandfunk Kultur am 20. Februar, dass sie die Verweigerungshaltung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn bei der Frage auf Herausgabe von Suizidmitteln unerträglich findet. Dass es grundsätzlich eine staatliche Pflicht zum Schutz des Lebens gibt, erkennt Schmid an. Diese müsse allerdings gegen das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen abgewogen werden. Eine solche Abwägung könnte der DGHS-Vizepräsidentin zufolge in Form einer Beratungspflicht stattfinden: „Dass ein Suizidwilliger nur dann Zugang zu Medikamenten erhält, wenn er vorher eine lebensbejahenden Beratung gesucht und bekommen hat“, betont sie in dem Gespräch. „Wir würden uns davon auch eine gewisse Suizidprophylaxe erhoffen. Dass der Freitod nur dann vollzogen wird, wenn es wirklich für den Betroffenen unerträglich ist und dass auch nachdem ihm in einer solchen Beratung die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt wurden, die er vielleicht in seiner verzweiflungsvollen Situation gar nicht erkennt.“
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