Deutsches Ärzteblatt

Fallbeispiel: Ein älterer, depressiver Patient lehnt eine wichtige Therapie ab. Für ihn sei die Behandlung sinnlos, da er vom Leben nichts mehr zu erwarten habe, sagt er. Der behandelnde Arzt ist vom Erfolg der Therapie zwar überzeugt, darf sie aber ohne die Einwilligung des Patienten nicht vornehmen. „Hier wäre der Einsatz eines Entscheidungsassistenten sehr sinnvoll“, erklärt DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher in seiner Funktion als Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“. Die Kommission hat soeben eine Stellungnahme als Denkanstoß zu diesem Thema veröffentlicht.

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