Über ein Jahr nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgabe tödlicher Medikamente an sterbewillige Patienten gibt es einem Medienbericht zufolge noch immer keine Lösung für die Betroffenen. Mittlerweile seien 20 der 104 Patienten, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt haben, ein Medikament zur Selbsttötung erwerben zu dürfen, gestorben, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP hervor. Darüber berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (Nr. 20/12.5.2018).
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