Bereits der erste Verhandlungstag im Bundesverfassungsgericht, 16.4.2019, zog ein enormes Medieninteresse auf sich. An insgesamt zwei Tagen hörten die Richter die Beschwerdeführer und zahlreiche Experten. Thema waren sechs Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB). Die DGHS wurde von zahlreichen Medien wegen Stellungnahmen angefragt. Zum Beispiel berichteten die Tagesthemen der ARD, die u. a. mit DGHS-Vizepräsident Professor Roßbruch in Karlsruhe gedreht hatten. Vor Ort waren auch ZDF, RTL und die Nachrichtensender n-tv und Welt (früher N 24) sowie Zeitungs-, Agentur- und Hörfunkjournalisten.
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