Bayerischer Rundfunk

Rechtsanwalt Wolfgang Putz, der Medizinethiker Professor Dr. Georg Marckmann und der Hausarzt Dr. Andreas Durstewitz diskutierten im Bayerischen Rundfunk über  das BGH-Urteil vom 2. April 2019 (VI ZR 13/18 Kein Schadenersatz nach unsinniger Lebensverlängerung). Sie waren einhellig der Meinung, dass ein Arzt in der Pflicht sei, von sich aus das Gespräch mit Angehörigen und Betreuern zu suchen, wenn eine weitere Lebensverlängerung hinterfragt werden sollte. Zudem gilt die Empfehlung, der sich die DGHS anschließt: Im Gespräch bleiben und rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen!

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