In einigen Monaten wird das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung verkünden, ob Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs, der die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellt, grundgesetzkonform ist oder, wie sechs Beschwerdeführer glauben, gegen Verfassungsnormen verstößt. In einem Punkt sind sich Rechtswissenschaftler, die sich seit Jahren professionell und intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, jetzt schon einig: Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe werden die Wirklichkeit von Sterbesituationen in Deutschland, die Möglichkeiten der Palliativmedizin und auch unsägliche Leidenssituationen sehr sorgsam erwägen, bevor sie zu einem Urteil kommen. Das wurde bei dem Symposium der Humanistischen Union mit der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung in Berlin deutlich, über das die „Ärzte-Zeitung“ am 10. Juni berichtet.
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