Der Tagesspiegel

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anspruch schwer kranker Patienten auf Sterbehilfe mit einem tödlich wirkenden Betäubungsmittel liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein neuer Fall vor. Es gebe einen Antrag, mit dem die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital beantragt worden sei, sagte ein Sprecher der Behörde dem "Tagesspiegel". Es sei noch „keine Festlegung" getroffen worden, wann über den Antrag entschieden werde. Die Bundesrichter hatten am 2. März 2017 geurteilt, dass der Zugang zu Medikamenten für eine schmerzlose Selbsttötung „in extremen Ausnahmesituationen" vom Staat nicht verwehrt werden darf. Angaben zu Alter, Geschlecht und Erkrankungen des Antragstellers machte die Behörde mit Rücksicht auf den Patienten nicht.

weiterlesen