Zur Initiative des MdB Rolf Stöckel u. a. für ein "Gesetz zur Autonomie am Lebensende"

(dgpd Augsburg) - Nach den ersten - offenbar obligatorischen und politisch "korrekten" - reflexhaften Aufgeregtheiten in großen Teilen der Presse und - natürlich - der einschlägigen gesellschaftlichen Gruppierungen bleibt festzustellen:

Endlich und begrüßenswerter Weise hat sich eine Gruppe der demokratisch legitimierten VertreterInnen der Bürgerschaft eines dringenden Bedürfnisses der von ihr zu Vertretenen angenommen: nämlich der vielfältig belegten mehrheitlichen Forderung, das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende ungeachtet der permanenten ideologischen Entmündigungsversuche und gegenüber Schönredereien zu erhalten und abzusichern.

Dies ist ein längst überfälliger "Schritt in die richtige Richtung". Wenn auch sicher eine entsprechende konkrete gesetzliche Regelung der einschlägigen Fragen hinsichtlich ihrer Komplexität intensiv diskutiert werden muss, zeigt diese Initiative doch eine wünschenswerte Sensibilität gegenüber einem weit verbreiteten Bedürfnis der Bevölkerung entgegen der notorischen beschönigenden Realitätsverzerrung durch interessierte Kreise.

Wenn nun - wie in der FAZ - diese Initiative als von einem "Hinterbänkler" mit despektierlich dargestellter Leitungsfunktion in einer beachtlichen Organisation (dem Humanistischen Verband Deutschland) desavouiert wird, ist das entlarvend für die medialen und weltanschaulichen Machtverhältnisse in unserem demokratischen Rechtsstaat.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit knapp 40 000 Mitgliedern sowie zahlreichen Freunden und Förderern setzt sich für das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ein.