(dgpd Augsburg) "Sterbehilfe und Patientenschutz - existiert gesetzgeberischer Handlungsbedarf?" Zu diesem Thema hatten die Bundestagsabgeordneten Ralf Stöckel und Irmingard Schewe-Gerigk, beide damals Mitglieder im Ausschuss für Menschenrechte, am 27.06.2002 im Berliner Reichtstag einen "Parlamentarischen Abend" organisiert: Abgeordnete aller Parteien folgten den Ausführungen des Expertenpodiums, das sich einig war: "Ja , es bestehe ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, das Thema gehöre unbedingt ins Deutsche Parlament", meldete damals ein Newsletter.
Der Veranstaltung folgte noch eine Presseerklärung von Stöckel, Schewe-Gerigk sowie dem FDP-Abgeordneten Hildebrecht Braun mit dem Titel: "Bundestagsabgeordnete fordern ein Ende der Tabuisierung des selbstbestimmten Sterbens".
Inzwischen ist schon wieder über ein Jahr vergangen, ohne dass sich hier etwas getan hat. Es liegt der Verdacht nahe, dass zumindest Hildebrecht Braun damals diese Idee lediglich aufgegriffen hat, um noch sein Bundestagsmandat zu retten, das er dann, wie bekannt, abgeben musste. In jahrelangen Kontakten zur DGHS hatte Braun mehrmals zugesichert, sich um eine partei- und fraktionsübergreifende gesetzliche Regelung mit Gewissensentscheidung von Parlamentariern zu kümmern. Obwohl ihn die DGHS mit ausführlichen fachjuristischen Informationen versorgt hatte, ist es bei der nicht eingelösten Zusage geblieben.
Das Thema ist zu ernst, als dass es für Wahlpropaganda und Stimmenfang missbraucht werden sollte.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit knapp 40 000 Mitgliedern sowie zahlreichen Freunden und Förderern setzt sich für das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ein ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt.