Zum Fall von Dr. Kusch

Chloroquin-Methode ermöglicht keinen zügigen Suizid

 

DGHS: Sorgfaltskriterien bei Suizidbegleitung durch Dr. Kusch nicht in wünschenswertem Rahmen eingehalten

(dgpd Augsburg) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie eine gesetzliche Regelung der Sterbe- und Suizidbeihilfe an die Einhaltung von Sorgfaltskriterien bindet. Zielgruppe einer solchen Regelung sind unheilbar Schwerstkranke.

Nach den uns vorliegenden Informationen und Medienberichten kann im Falle von Dr. Kusch und der 79-jährigen, nicht schwer erkrankten Bettina S. nicht davon ausgegangen werden, dass Sorgfaltskriterien, wie die DGHS sie in ihren Positionspapieren erkennbar gemacht hat, in wünschenswertem Rahmen eingehalten worden wären.

Auch der Einsatz der hier verwendeten Methode (das Malariamittel Chloroquin in Kombination mit einem Benzodiazepin) wurde vor Jahren seitens Sterbehilfebefürwortern kontrovers diskutiert. Sie ermöglicht in der Regel keinen so zügigen Suizid wie dies in der Schweiz mit Natrium-Pentobarbital möglich ist. Deshalb erscheint sie für eine Suizidbegleitung in Deutschland nicht ideal, denn im Zuge der deutschen Diskussion über die Verpflichtung zum helfenden Eingreifen spielt die Zeit bis zum Anfluten des Suizidmittels eine Rolle. Auch das wünschenswerte humane Anliegen einer Sterbebegleitung „bis zum Schluss“ steht mit dieser Methode in Frage. Es verwundert, dass ein Jurist und ehemaliger Justizsenator wie Dr. Kusch, der vor Monaten einen Selbsttötungsapparat angekündigt und dann auch vorgestellt hat, nun auf eine andere Methode ausgewichen ist. Es verwundert umso mehr, wenn man sich vor Augen hält, dass dies bei einer Person, die sich nicht im Sterbeprozess befand und die auch nicht schwer erkrankt war, geschehen ist.

Bei einer integrativen Gesprächskultur und unter Berücksichtigung breit angelegter Hilfsangebote hätte erwartet werden können, dass Alternativen zum Suizid gesucht und gefunden werden. Gruppen oder Personen, die im Suizidbereich tätig sind, sollten ein „breites Hilfsangebot um Suizidprophylaxe“ (DGHS-Satzung) selbst anbieten oder vermitteln können. 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an unsere Presse-Referentin, Frau Susanne Dehmel, Telefon 0821 / 50 23 510.

Herausgeber: dgpd  - DGHS-Presse-Dienst
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V.i.S.d.P.: Karlheinz Wichmann

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