Wem gehört das eigene Leben? Wenn Fundamentalpositionen Politik machen und sich das Verfügungsrecht anmaßen, bleibt die Bürgerfreiheit auf der Strecke.

(dgpd Augsburg) Seit einigen Wochen dreht sich die Sterbehilfe-Diskussion um die elementarste Frage überhaupt: Wer bestimmt über das eigene Leben? Religiöse Fundamentalisten behaupten: „Leben ist unantastbar, auch das eigene“.Jüngst wurde auch im Bundestag wieder diese Position von einigen Abgeordneten bekräftigt. Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN spricht sich nachdrücklich dagegen aus. Die Willkürpolitik christlicher Gruppen hat offenbar immer noch im Bundestag ein so starkes Gewicht, dass sich Bundesjustizministerin Zypries genötigt sah, ihren Gesetzentwurf zurück zu ziehen. Eine inkonsequente Hü-Hott-Politik gängelt das freie Selbstbestimmungs- und Verfügungsrecht jedes Bürgers über sein eigenes Leben. Die vermeintliche Nächsten-Liebe wird zur Nächsten-Lüge, weil fundamentalistische Cliquen glaubhaft machen möchten, mit guter Schmerzbekämpfung und Hospiz-Beihilfe brauche es keine echte Selbstbestimmung mehr. Ist das Leben in der Verfügungsgewalt selbstgerechter Lebensschützer wichtiger als die selbst empfundene Würde der Betroffenen? Soll Ärzten wieder erlaubt werden, auch gegen eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu entscheiden?

Die DGHS kämpft gegen eine inkonsequente und halbherzige Politik, die

  • den Bürgern das Recht und die Fähigkeit abspricht, über ihr eigenes Schicksal entscheiden zu können
  • dem Menschen das Recht abspricht, sein Sterben in selbstverantwortlicher Weise gestalten und ggf. abkürzen zu dürfen
  • den Patienten vorschreiben will, wie sie ihre Menschenwürde im Sterben zu sehen und zu empfinden haben
  • das Verfassungsrecht auf Leben zu einer Lebenspflicht machen will und die
  • nicht anerkennt, dass wir in einem säkularen Staat leben und dass auch die Mehrheit der evangelischen und katholischen Christen das Verfügungsrecht und die Verantwortlichkeit für das eigene Leben und Sterben nicht bei Gott, sondern bei sich selbst sieht.

„Das gesellschaftliche Zusammenleben kann nur in einem laizistischen Staat funktionieren. Wenn Glaubensregeln sich in die Gesetze des Staates einmischen, ist Schluss mit der Bürgerfreiheit.“ (Der spanische Ministerpräsident Zapatero im Spiegel-Interview am 09.11.2004.)

Bitte beachten Sie auch den Anhang.

Anzeigenaufruf (vgl.: Der Spiegel, 26. 3. 2005)

Narrenkappenpolitik zur Osterzeit

Soll der Bundestag über das Leben und Sterben entscheiden?

Jeder Mensch hat das Recht, über sein eigenes Leben zu verfügen!

Nun will ein Teil der Abgeordneten dieses Grundrecht einschränken. Vor allem sollen Willenserklärungen im Voraus („Patientenverfügungen“) nicht mehr unbeschränkt gelten.

Keinesfalls ist das hinnehmbar.

Eine Patientenverfügung muss

  • voll beachtet werden
  • als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts bis zur letzten Lebensminute gelten
  • auch dann gelten, wenn der Patient sich nicht mehr äußern kann
  • als vorsorgliche Willensbekundung befolgt werden, auch wenn Ärzte oder Pflegekräfte anderer Meinung sind

und darf nicht fremdbestimmt uminterpretiert und in ihrer Geltung eingeschränkt werden.

Die Politiker und „Lebensschützer“ reden nur von Selbstbestimmung – schützen sie aber nicht. Der Bürger wird zum Narren gehalten.

Schluss mit der Bevormundung!

Kämpfen Sie mit uns für die Durchsetzung Ihres Willens.