(dgpd Augsburg) Was bleibt übrig vom Fall Schiavo, wenn man alle aufbauschenden, ideologisierenden und instrumentalisierenden (in diesem Sinne auch: missbrauchenden) Aspekte im Streit um ihr Leben und Sterben außen vor lässt? Welche Lehren lassen sich daraus für Deutschland ziehen?
Wer für sich selbst ein unerträgliches Gezerre um Entscheidungs- und Verfügungsrechte vermeiden will, sollte seinen Willen rechtzeitig und nachprüfbar dokumentieren. Fälle wie der von Schiavo, von denen es auch in Deutschland im Kern analoge Beispiele gibt, wollte die DGHS seit Gründung 1980 durch rechtzeitige Aufklärung verhindern. Deshalb setzte sie sich als erste Organisation in Deutschland für die Verbreitung von Patientenverfügungen ein. Und deshalb kämpft sie für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe in Deutschland.
Den eigenen Willen für den Fall einer späteren Äußerungsunfähigkeit möglichst frühzeitig und präzise zu dokumentieren ist die eine Sache. Dem Bürger dann auch durch verlässliche gesetzliche Regelungen einen juristisch durchsetzbaren Anspruch auf Selbstbestimmung im Sterben zu garantieren, die zweite notwendige Sache. Die DGHS hat in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums mit Blick auf widersprüchliche Aussagen und Konfliktsituationen darauf hingewiesen, dass dabei auch die Bedeutung und das Verhältnis von Patientenverfügung und mutmaßlichem Willen geklärt werden muss.
Wer sich die Auseinandersetzung mit vielleicht schwierigen Fragen ersparen und die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen anderen überlassen will, mag dies tun. Niemand wird gezwungen, eine Patientenverfügung abzufassen. Man sollte sich aber überlegen, wenigstens einen Vorsorgebevollmächtigten einzusetzen, der ermächtigt wird, diese existenziellen Entscheidungen dann stellvertretend zu fällen. Wer selbst im Voraus bestimmen will, formuliert nicht nur seine eigenen Wünsche und Vorstellungen, sondern er gibt vor allem allen Beteiligten eine unschätzbare Entscheidungshilfe an die Hand.