Was sagen die Parteien zum Thema humanes Sterben?

Hintergrund: 
Unser Schreiben vom 06.07.2005 war eine Anfrage des Chefredakteurs der DGHS-Verbands-zeitschrift "Humanes Leben - Humanes Sterben" (HLS), gerichtet an die Parteien mit der Bitte um Übermittlung der Positionen der Partei zu den Themen· Sterbehilfe/-begleitung; Patientenschutz; gesetzliche Regelungen einschließlich Betreuungsrecht und· Verfügungsrecht des Menschen über sein eigenes Leben. Gefragt wurde auch nach gesetzlichen Initiativen in obigen Bereichen für den Fall, dass Ihre Partei die Bundesregierung (mit) stellen wird.

Zwischen Partei- und Fraktionspositionen im Deutschen Bundestag und Positionen bzw. Gewissensentscheidungen des einzelnen Abgeordneten ist zu unterscheiden. Wie gravierend Unterscheide sein können, zeigt sich am Beispiel der SPD (vgl. Stellungnahme der SPD, in der der Bundesvorstand der SPD auf Meinungsunterscheide zur SPD-Fraktion hinweist).

Zu einzelnen Fragen wie z.B. Patientenverfügung haben sich Parteien, Fraktionen, Minister, Regierung(en) und Abgeordnete auf Bundes- und Landesebenen zwar gelegentlich, mitunter pointiert, geäußert; nicht gelungen ist hingegen jeder im Bundestag vertretenen Partei eine Vermittlung der Positionen zum Gesamtkomplex der oben genannten Themen (umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe; Verfügungsrecht des Menschen über sein eigenes Leben).

In der unten stehenden DGHS-Presse-Info wurde auf die Informationen hingewiesen, die wir aufgrund der Anfrage des DGHS-Publikationsorgans "Humanes Leben - Humanes Sterben" (HLS) mit Schreiben vom 06. Juli 2005 und im Einzelfall weiteren nachfassenden Schreiben erbeten und erhalten haben. Die jeweilige Stellungnahme der jeweiligen Partei wurde ohne Kürzungen im Internet veröffentlicht (siehe Link unten am Ende der Seite) so dass sich die Wähler einen entsprechenden Eindruck verschaffen können.

Wahlprüfsteine:

Was sagen die Parteien zum Thema humanes Sterben?

Jenseits der Forderungen nach mehr Palliativmedizin und Hospizarbeit tun sich die Parteivorstände schwer mit der Absicherung des Selbstbestimmugsrechts am Lebensende; DGHS bat um Stellungnahmen

(dgpd Augsburg) Die Wählerinnen und Wähler haben im Vorfeld der Bundestagswahl Anspruch auf Information. Dies gilt auch und gerade dann, wenn es um Themen geht, die jeden Einzelnen betreffen. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat deshalb die bevorstehenden Bundestagswahlen am 18. September zum Anlass genommen, die Parteivorstände zu ihren Positionen zu befragen. Sie sollten Stellung nehmen zu den Themen 

  • Sterbehilfe/-begleitung; Patientenschutz; gesetzliche Regelungen einschließlich Betreuungsrecht und
  • Verfügungsrecht des Menschen über sein eigenes Leben.

Die Antworten von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS sind in Umfang und inhaltlicher Tiefe unterschiedlich ausgefallen, was eine vergleichende Analyse letztlich unmöglich macht. Die Reaktionen zeigen aber vor allem eins: Mit ausgearbeiteten inhaltlichen Positionen – etwa zur Frage der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen – tun sich die meisten Parteien schwer. Zudem bestehen Meinungsunterschiede zwischen Parteien und den Bundestagsfraktionen. Die SPD weist darauf offen hin; anzunehmen ist, dass dies auch für die anderen Parteien und Fraktionen gelten kann.

Bemerkenswert erscheint auch, dass die ausführlichen Diskussionen und unterschiedlichen Stellungnahmen von Kommissionen im Wesentlichen von den Parteivorständen wohl nicht zur Kenntnis genommen wurden: Der einzige Bericht, auf den wiederholt Bezug genommen wurde, ist der Zwischenbericht „Patientenverfügung“ der Enquetekommission des „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages. Das ist insofern bedauerlich, als er von der Mehrheit der Öffentlichkeit als zu eng gefasst abgelehnt wird. Diskussionswürdige Vorlagen hatten unter anderem die sog. „Kutzer-Kommission“ oder die Bioethik Kommission Rheinland-Pfalz vorgelegt.

An das Thema Suizidhilfe bei unheilbar Schwerstkranken im Kontext des Themenbereichs „Verfügungsrecht des Menschen über sein eigenes Leben“ hat sich übrigens keine Partei herangetraut.