Die Zahlen sprechen für die Forderung der DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) nach einer öffentlichen Bundestagsdebatte, die auch den Willensbildungsprozess der Bevölkerung respektiert und parteipolitisch einbindet: Aktive direkte Sterbehilfe sollte auf seltene Extremfälle von unheilbar Schwerstkranken beschränkt bleiben und nur dann erlaubt sein, meint die Mehrheit der Bevölkerung (61 %). Dies ist das Ergebnis einer neuen Repräsentativumfrage durch forsa im Auftrag der DGHS. Lediglich 15 % sind der Auffassung, aktive direkte Sterbehilfe solle "grundsätzlich verboten bleiben, weil es dazu immer bessere Alternativen gibt".Die Erlaubnis für einen eng begrenzten Personenkreis entspricht der Haltung der DGHS, die dem Gesetzgeber bereits 1997 bekannt gemacht wurde ("Rechtspolitische Leitsätze und Vorschläge der DGHS zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe und -begleitung", u.a. veröffentlicht in: Wiesing, Urban: Ethik in der Medizin. Ein Reader. Stuttgart 2000).
Immerhin 22 % der evangelischen und 24 % der katholischen Christen sind der Auffassung, dass Tötung auf Verlangen auch dann erlaubt sein sollte, "wenn bei einem unheilbar Schwerstkranken ein Leidensweg diagnostiziert wird, der diesen Schritt nahe legt, der Patient aber nicht mehr in der Lage ist, sich selbst dazu zu äußern." Ebenfalls 26 % der C-Parteien-Anhänger sind dieser Auffassung.
Die Meinung, dass unheilbar Schwerstkranke auf deren Verlangen getötet werden sollten, ist in breiten Kreisen der Bevölkerung verankert; für das derzeit gemäß § 216 Strafgesetzbuch bestehende Verbot spricht sich nur eine Minderheit aus. 7 % derer, die für ein grundsätzliches Verbot sind, sehen in der Beihilfe zum Suizid eine Alternative.An der Umfrage im Befragungszeitraum 4. und 5. September 2003 nahmen 1 004 Befragte ab 18 Jahren teil.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit knapp 40 000 Mitgliedern sowie zahlreichen Freunden und Förderern setzt sich für das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ein ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt.