(dgpd Augsburg und Berlin) Immer mehr ältere Menschen erkranken an Demenz, einer irreversiblen Krankheit des Gehirns, in deren Verlauf erlernte geistige und soziale Fähigkeiten verschwinden. Die Wahrscheinlichkeit, mit steigendem Lebensalter Opfer dieser Krankheit zu werden, ist hoch. Bei fortgeschrittener Erkrankung sind Entscheidungen des Patienten über Fragen der medizinischen Behandlung schwierig. Wie können Menschen aber dennoch ein Höchstmaß an Selbstbestimmung sicherstellen? Hilft eine so genannte „Demenz-Verfügung“? Zu diesem hochaktuellen Thema lädt der Wissenschaftliche Beirat der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ein zur
Tagung in Berlin:
"Demenz und Selbstbestimmungsrecht. Patientenverfügung als Vorsorgeinstrument?" am Freitag, 13. November 2009, 18.00 Uhr
Beginn 17.00 Uhr mit Verleihung des Arthur-Koestler-Preises
Ort: Urania e.V., Kleist-Saal, An der Urania 17
Es diskutieren:
- Prof. Dr. Dieter Birnbacher (Ethiker und Philosoph, Universität Düsseldorf)
- Prof. Dr. em. Wolfgang van den Daele (Soziologe)
- Rechtsanwalt Wolfgang Putz (Medizinrecht-Experte, Universität München)
- Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert (Expertin für Medizinethik, Universität Münster)
Moderation:
Dr. Kurt F. Schobert (Chefredakteur der DGHS-Verbandszeitschrift)
Über Ihre Teilnahme, Ihre Berichterstattung und die Veröffentlichung würden wir uns freuen. Zur Erleichterung unserer Planung wären wir dankbar für Ihre formlose Anmeldung, möglichst bitte bis zum 3. November 2009, per E-Mail an wega.wetzel@dghs.de oder per Telefon unter der Nummer 030 – 21 22 23 37-22. Besten Dank.