Vor der Fahrt in den Sommerurlaub mag kaum jemand an einen möglichen Unfall und dessen Folgen denken. Doch wenn ein verletzter Angehöriger nicht äußerungsfähig ist, sollte unbedingt eine sorgfältig formulierte Patientenverfügung vorliegen. Gibt es keine, sind Entscheidungen am Krankenbett deutlich erschwert, wovon Patienten und Ärzte immer wieder berichten. Meist wird die Beschäftigung mit diesen Formularen auf die lange Bank geschoben. Dabei genügen ein paar Minuten Zeit, um sich darüber klar zu werden, welche Behandlungswünsche man hat und diese aufzuschreiben.
Patientenschutzorganisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. bieten für eine geringe Gebühr juristisch geprüfte Vorsorgemappen an, in denen alle nötigen Formulare enthalten sind. Zunächst kann man sich mit den aufgelisteten Entscheidungshilfen vertraut machen, um sich klar darüber zu werden, was einem selbst wichtig ist. Soll die Versorgung mit künstlicher Nahrung im Zweifelsfall aufrechterhalten werden oder eher nicht? In welchen Fällen zieht man die Einstellung einer ggf. nötigen künstlichen Beatmung der Weiterbehandlung vor? Soll wiederbelebt werden dürfen? In der Patientenverfügung ist dann das Zutreffende anzukreuzen oder zu streichen. Selbstverständlich sind auch handschriftliche Ergänzungen möglich. Ergänzend sollte eine Vertrauensperson benannt werden, die bevollmächtigt ist, diesen Willen gegenüber dem Krankenhaus oder Pflegeheim durchzusetzen. Ist der Patient Vereinsmitglied, kann bei Unstimmigkeiten kostenfrei Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Zuletzt ist zu entscheiden, wo diese wichtigen Formulare aufbewahrt werden sollen, und welche Personen mit Kopien auszustatten sind. Auf der sicheren Seite ist, wer seine Patientenverfügung in der Bundeszentrale für Patientenschutz der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hinter-legen lässt und dann einen Notfall-Ausweis bei sich führt. Auf dieser kleinen Plastik-Karte sind individuelle Zugangs-Codes aufgedruckt, mit deren Hilfe sich überall und jederzeit die Verfügung übers Internet einsehen lässt.