Über den eigenen Tellerrand schauen

DGHS-Präsident warnt davor, die persönliche Überzeugung zur ethischen Richtschnur in der Patientenverfügungs-Debatte zu machen, und fordert mehr Information und Aufklärung

(dgpd Augsburg) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) appelliert zu Beginn des parlamentarischen Verfahrens an die Abgeordneten, ihre persönlichen ethischen Überzeugungen nicht über die Vorgaben des Grundgesetzes zu stellen. Es geht nicht darum, was ein Abgeordneter für sein persönliches Lebensende befürwortet oder ablehnt, sondern darum, was geltendes Recht ist. Ein die Patientenverfügung regelndes Gesetz darf nicht hinter den verfassungsrechtlich bestätigten Vorrang des im Voraus erklärten Patientenwillens zurückfallen. "Tendenzen einer staatlich verordneten Lebenspflicht, die den Patientenwillen nur für bestimmte Krankheiten oder Krankheitsstadien zulassen will, muss eine Absage erteilt werden", forderte DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann. 

Mindestens ebenso wichtig wie ein Gesetz sei die Information und Aufklärung von Ärzten, Pflegekräften und Angehörigen. Hier müssten die Anstrengungen verdoppelt werden. Schwierigkeiten beruhen oft auf Wissensdefiziten und könnten durch entsprechende Hinweise und Dialog ausgeräumt werden. 

Abgeordnete, denen der Lebensschutz am Herzen liege, müssten offen sein für alle Richtungen einer Patientenverfügung, also auch für die Einforderung lebenserhaltender Therapien. Medizinische Maßnahmen dürfen nicht vorenthalten werden, wenn der Patient sie für sich einfordert. Hier mit Blick auf zu erwartende Kosten eine Bremse einzubauen, nannte Wichmann "scheinheilig". 

Er wies auch daraufhin, dass kein Gesetz, wie immer es aussähe, Missbrauch zu 100 Prozent vermeiden könne. Angehörige oder Ärzte dürften indes nicht von vornherein unter Generalverdacht gestellt werden.

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