(dgpd Augsburg) Die Sterbebegleitung und -hilfe soll umfassend gesetzlich geregelt werden. Dies fordert die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS, siehe im Internet unter www.dghs.de/forderungen.html) - und mit ihr immer mehr Fachleute und Gremien in Deutschland, zuletzt der 66. Deutsche Juristentag. "Es reicht nicht aus, lediglich die Pallia-tivmedizin zu verbessern und die Patientenverfügung zu verankern" stellt DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann klar. Die Patientenautonomie muss auch im Strafrecht abgesichert wer-den, durch Klarstellungen zur passiven und indirekten aktiven Sterbehilfe. Und für seltene Extremfälle von unheilbar Schwerkranken sollen nach Meinung der DGHS als Ultima Ratio die ärztliche Suizidbeihilfe und die aktive direkte Sterbehilfe geregelt werden.
Das Strafrecht dient dem Schutz des Einzelnen und der Gesellschaft vor kriminellen Angriffen auf wichtige Rechtsgüter. Auch § 216 Strafgesetzbuch ("Tötung auf Verlangen") dient prinzipiell dem Schutz des Rechtsgutes "Leben". "Doch für Menschen, die am Ende ihres Lebens unheilbar erkrankt sind und unerträglich leiden, bedeutet § 216 eine unmenschliche Pflicht zum Weiterleben, weil er aktive Sterbehilfe ausnahmslos hart bestraft", meint Dr. Roger Kusch. Der ehemalige Hamburger Justizsenator und Vorsitzende der von ihm gegründeten Partei HeimatHamburg fordert unter engen Voraussetzungen die Straflosigkeit ärztlicher Sterbehilfe - "aus Respekt vor der Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz) und aus christlicher Nächstenliebe".
Wir laden ein zum Vortrag mit Diskussion:
"Sterbehilfe als rechtspolitisches Anliegen"
am Samstag, 14. 10. 2006, 15.00 Uhr
im Hotel Park Hyatt Hamburg, Raum "Salon Imperator I-III",
Bugenhagenstr. 8 (Nähe Hbf.)
Referent: Dr. Roger Kusch
Leitung: DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann
Der Eintritt ist frei.