Stellungnahme der DGHS zum SPD-Antrag für neues Patientenrechtegesetz

Zum SPD-Antrag für ein Patientenrechtegesetz: DGHS fordert umfassende gesetzliche Regelung zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende

(dgpd Augsburg und Berlin) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. begrüßt den diese Woche im Bundestag vorgelegten Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, der ein modernes Patientenrechtegesetz fordert, das dem Einzelnen mehr Transparenz und Rechtsklarheit schaffen soll. In einem zu schaffenden Gesetzentwurf solle, so die SPD-Bundestagsfraktion, auch das „Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten“benannt werden. Der Formulierungsentwurf lautet: „Das Selbstbestimmungsrecht endet nicht an der Grenze der Einwilligungsfähigkeit. Der mutmaßliche Wille sowie sprachliche und nichtsprachliche Äußerungen, die auf eine Verweigerung der Behandlung schließen lassen, sind zu berücksichtigen.“

„Das ist ein guter Ansatz. Uns reicht dies aber noch nicht aus. Für unbedingt erforderlich halten wir eine darüber hinaus gehende umfassende gesetzliche Regelung für eine menschenwürdige Behandlung der Alten, Kranken und Sterbenden, für das Recht jedes Menschen auf seinen eigenen, selbstbestimmten Tod, eine Regelung, die Sterbebegleitung und auch Freitodhilfe nicht ausschließt. Da muss der Deutsche Bundestag konkreter werden“, betont dazu DGHS-Präsidentin Elke Baezner am Freitag, dem 12. März 2010, in einer Stellungnahme. Und weiter: „Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen muss gerade am Lebensende weiter gestärkt werden. Aber auch der Arzt braucht klare Richtlinien und Kenntnisse über die Möglichkeiten und Grenzen seiner Hilfe“ Seit ihrer Gründung 1980 setzt sich die DGHS für eine Humanisierung des Sterbealltags ein. „Die Durchsetzung des berechtigten Patientenwillens muss sichergestellt sein, ob er nun Leidensverkürzung oder Lebensverlängerung wünscht, auch wenn dies mit Zusatzkosten verbunden sein sollte.“

Gerne vermitteln wir ein Interview mit DGHS-Präsidentin Elke Baezner.

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