„Stellen Sie sich der Endlichkeit des Lebens“. Wenn keine Heilung mehr möglich ist: Zur Lebensqualität gehört auch die Achtung vor dem Patientenwillen; DGHS-Forderungen von 1982 nach einem schmerzfreien und begleiteten Sterben nach wie vor aktuell.

(dgpd Augsburg) Für kranke Menschen muss alles zur Heilung getan werden. Wenn aber Heilung nicht mehr möglich ist, dürfen kranke, sterbende und sieche Menschen nicht allein gelassen oder ausgegrenzt werden. Wenn unheilbar Kranke dies wünschen, muss es auch möglich sein, über das Sterben zu reden. „Jeder Genesende ist irgendwann ein Sterbender. Im Zeitalter der technischen Hochleistungsmedizin dürfen wir nicht vergessen, dass das Leben immer tödlich verläuft. Haben Sie den Mut, sich diesem Thema zu stellen“, ermuntert DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann die Mediziner. 

Die bisher erreichten kleinen Fortschritte beim humanen Sterben, etwa in der Schmerztherapie und Palliativmedizin, reichen bei weitem noch nicht aus. Wichmann bekräftigte die DGHS-Forderung nach insgesamt 20 Lehrstühlen für Palliativmedizin in Deutschland und ein entsprechendes Pflichtfach für Studenten der Humanmedizin. Gerade in Krankenhäusern, wo die meisten Menschen sterben, müsse Palliativmedizin Querschnittsaufgabe auf allen relevanten Stationen sein. 

Bereits 1982 hat die DGHS in ihren Burgbernheimer Thesen präzisiert, was humanes Sterben bedeutet. Die heutige Situation Schwerstkranker und Sterbender sowie der Umgang mit dem Patientenwillen zeigen, dass die Forderungen nichts von ihrer Aktualität eingebüßt haben: Zu einem humanem Sterben gehört das Recht auf ein schmerzfreies Sterben und die Möglichkeit zum Abschied nehmen von vertrauten Menschen. Im Zentrum hat der Sterbende zu stehen. Sein Verfügungsrecht über seine Person und seine Weltanschauungsfreiheit sind zu respektieren, alle medizinischen und sozialen Einrichtungen haben dem Rechnung zu tragen. Humanes Sterben bedeutet ein vernünftiges Verhältnis zu Natur und Einsatz der Technik. Medizinische Technik hat der Lebensrettung und der Leidensminderung, aber nicht der Sterbensverlängerung zu dienen. 

Hinweis: Die „Burgbernheimer Thesen“ sind hier abrufbar.