(dgpd Augsburg) Anlässlich der bevorstehenden Sterbehilfe-Debatte im EU-Parlament warnt die DGHS vor einseitigen Festlegungen, Polarisierungen und überschäumenden Emotionen. Vorwürfe wie die vom Mord im Falle der Ernährungseinstellung (passive Sterbehilfe) bei Terry Schiavo sind unangebracht.
Allein in Deutschland sterben täglich mehr als 2.000 Menschen. Der letzte Ausweg in die Schweiz für Schwerstkranke, denen in Deutschland nicht geholfen werden kann, ist keine humane Lösung. Wer Sterbehilfe ablehnt und gleichzeitig die Patientenverfügung befürwortet, macht sich unglaubwürdig. Und wer glaubt, mit der Ablehnung der aktiven direkten Sterbehilfe und der Befürwortung von Palliativmedizin sei alles Notwendige zum Thema Sterben gesagt, der hat die Menschen aus dem Blick verloren.
Es geht nicht um Pro oder Contra Sterbehilfe, sondern um die Frage, wie Freiheit und Fürsorge im Interesse der Patienten vereinbart werden können, stellte DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann klar. Er wandte sich nachdrücklich gegen jede einseitige und ausschließliche Position, die nur eine der beiden Perspektiven berücksichtigt. Wer bei der Fürsorge die Freiheit der Selbstbestimmung außer Acht lässt, missachtet Verfassungsrecht. Und wer Freiheit ohne Fürsorge will, missachtet die Grundbedürfnisse jedes Menschen.
Schwerstkranke und Sterbende erwarten zu Recht, dass man sie im Sterben nicht allein lässt und ihnen z.B. Schmerzen, Ängste und Atemnot soweit wie möglich nimmt. Sie müssen aber auch erwarten können, dass ihr Nein zu weiteren lebensverlängernden Maßnahmen verbindlich akzeptiert wird. Bedenken gegen eine unkontrollierte Sterbehilfe, die den Patienten ohne oder gar gegen seinen Willen zu Tode bringt, muss man ernst nehmen. Die Tatsache, dass für Deutschland keine Zahlen über geleistete Sterbehilfe vorliegen, wie das der Schweizer Liberale Dick Marty für alle europäischen Länder angeregt hatte, bedeutet nicht, dass es hierzulande keinen Missbrauch gibt.