Rückbesinnung auf das Grundgesetz

Blessing bei n-tv: Selbstbestimmt entscheiden, weil keine Situation so individuell ist wie das Sterben

(dgpd Augsburg) Karl-Heinz Blessing, lange Jahre Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), hat heute im Fernsehsender n-tv die Bedeutung der Patientenverfügung unterstrichen. In der Nachrichtensendung "n-tv Der Mittag" wies er darauf hin, dass die Patientenverfügung den Willen des Einzelnen gerade auch für den Komafall im Voraus festlegt: "Wenn die Vorbereitung für diesen Fall verantwortlich selbstbestimmt geschehen ist, dann hat die Umwelt das, was der einzelne Mensch aus seiner Identität heraus formuliert hat, zu beachten. Wichtig dabei ist die Frage: ‚Habe ich mich kompetent informiert über das, was auf mich zukommen kann und habe ich eine Willensformulierung getroffen, die auf den eingetretenen Fall zutrifft?' ... Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben werden in vielen Gesprächen … auf diese Situation vorbereitet, so dass sie Gelegenheit haben, sich sehr kompetent, rechtzeitig und intensiv mit dieser Situation auseinanderzusetzen." 

Den Parlamentariern, die sich heute im Bundestag in einer ersten Orientierungsdebatte mit der Patientenverfügung auseinandergesetzt haben, empfahl Blessing die Rückbesinnung auf das Grundgesetz, die garantierte Selbstbestimmung des Menschen und die unstrittige Patientenautonomie in medizinischen Behandlungsfragen: "Sterben ist die individuellste Situation, die man sich vorstellen kann, denn die individuelle Existenz hört mit dem Tod auf und da sollte der einzelne Mensch aus dem Kontext seiner Identität heraus das Recht haben, für diesen Fall selbstbestimmt zu entscheiden."

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