Recht auf ausreichend Palliativmedizin. Nicht nur die Überdosierung sondern auch das Unterschreiten und Verweigern von notwendigen Morphiumgaben zur Schmerzbekämpfung sollte sanktioniert werden

Nicht nur die Überdosierung sondern auch das Unterschreiten und Verweigern von notwendigen Morphiumgaben zur Schmerzbekämpfung sollte sanktioniert werden

(dgpd Augsburg) Im Umgang mit starken Morphinen und Opiaten besteht ein Ungleichgewicht. Wenn eine Krankenschwester eigenmächtig die vom Arzt verordnete Medikamentendosis erhöht – und so Patienten zu Schaden bringt – muss dies geahndet werden. „Auf der anderen Seite aber erhalten viele Patienten oft nicht die für eine effektive Schmerzbekämpfung erforderliche Morphindosis“, erklärt DGHS-Geschäftsführer Dr. Kurt F. Schobert. Es sei bekannt, dass Deutschland im internationalen Vergleich in der Anwendung von Palliativmedizin hinterherhinke. Wer den berechtigten Anspruch von Schwerkranken auf ausreichende Morphingaben nicht anerkenne, mache sich letztlich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. „Im Grunde genommen müsste staatlicherseits auch das Unterschreiten einer zur effektiven Schmerzbekämpfung erforderlichen Dosis sanktioniert werden.“ Voraussetzung, so die DGHS, ist stets die Ausrichtung am Patientenwillen. 

Zum Hintergrund: Heute beginnt in Straubing der Prozess gegen eine Krankenschwester, die drei Patienten eine Überdosis Morphium verabreicht haben soll. Zwei Männer (58 und 80) starben, eine 92-jährige Frau überlebte. Die frühere Schwester des St.-Elisabeth-Klinikums ist wegen zweifachen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie hatte zugegeben, mehreren Schwerkranken mehr Morphium gegeben zu haben als ärztlicherseits verordnet worden war.

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