DGHS lehnt Beratungszwang ab
Auch bei der erneuten Orientierungsdebatte im Bundestag zum Thema Sterbehilfe fehlt der empathische Blick auf Menschen, die sterben wollen. Am 18. Mai verabredete sich das Parlament erneut, um über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland zu diskutieren. Dabei spielten drei fraktionsübergreifende Vorschläge eine maßgebliche Rolle. Allen dreien ist eigen, dass sie die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorsehen. Die Abgabe eines geeigneten Suizidmittels soll erlaubt werden. Unter welchen Bedingungen dies aber passiert, gestaltet sich unterschiedlich.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. begrüßt die erneute parlamentarische Debatte zu diesem Thema, obwohl diese maßgeblich von Gefühlen, eigenen Sichtweisen und Schicksalsschlägen geprägt und daher von zweifelhafter wissenschaftlicher Evidenz war. „Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren mit seinem Urteil eindeutig die Selbstbestimmung jedes Einzelnen in den Fokus gesetzt. Damit kann der Wert eines Lebens nur vom Suizidwilligen selbst bestimmt werden.“, so Professor Robert Roßbruch, Präsident der DGHS. Und weiter: „Die meisten Abgeordneten meinen jedoch, dass staatliche Beratungsstellen oder Ärzt*innen dies besser beurteilen können als die Suizidwilligen selbst. Dies stellt einen Rückfall in alte paternalistische Denkweisen dar.“
Laut Roßbruch muss vielmehr die Position der Ärzt*innen gestärkt und nicht eingeschränkt werden. Sie sollten in der Lage sein, ohne Strafandrohung, aber unter Beachtung von Qualitätsstandards, Rezepte für Medikamente zum Freitod auszustellen. „Den Menschen sollte klar signalisiert werden, dass sie nicht allein sind, wenn sie den Wunsch haben zu leben. Ebenso klar sollte die Hilfestellung sein, wenn sie den Wunsch haben zu sterben.“
Des Weiteren ist an einzelnen Gesetzesentwürfen zu erkennen, wie praxisfern sie sind. Schwerstkranken aufzubürden, sich teilweise mehrmals beraten und von Ärzt*innen begutachten zu lassen und mehrere Monate Wartezeit auf sich zu nehmen, bevor sie Hilfe zum Freitod bekommen, ist eine Zumutung.
Für die DGHS bleibt eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz zentral. Bisher verhindert es die Verschreibung von Natrium-Pentobarbital, ein bewährtes Suizidmittel, welches Schweizer Sterbehilfeorganisationen einsetzen.
Darüber hinaus lehnt Roßbruch auch weiterhin Beratungsdruck oder Beratungszwang ab: „Die freiverantwortliche Entscheidung, sich mit Hilfe eines Arztes oder einer Ärztin suizidieren zu wollen, muss zwingend respektiert werden!“ Entscheidend bleibt, dass die Menschen mit ihren Suizidüberlegungen nicht allein gelassen werden. Diese Art von zugewandten und ergebnisoffenen Gesprächen, in denen auch Suizidhilfe thematisiert wird, führt die DGHS schon seit über 41 Jahren und hat damit nachweisbar schon einige Verzweiflungshandlungen verhindern können.