Politiker bei Patientenverfügungen weiter untätig

Parteipolitisches Gezerre und Terminverschiebung geht zu Lasten der Patienten

(dgpd Augsburg) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) fordert die Bundestagsabgeordneten auf, bei der Patientenverfügung endlich an einem Strang zu ziehen. „Hören Sie auf, sich auf Kosten von alten, kranken und sterbenden Menschen als selbsternannte Lebensschützer profilieren zu wollen“, kritisierte DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann mit Blick auf Teile von CDU/CSU und Grüne. Ein Gesetz zur Patientenverfügung ist überfällig. Die Menschen im Lande wollen endlich Gewissheit, dass ihre Verfügung im Bedarfsfall anerkannt wird. Kranke fordern die strikte Anerkennung ihres Willens, wie eine Studie ergab.

Verlässliche gesetzliche Bedingungen für ein humanes Sterben in Deutschland lassen weiter auf sich warten. Es geht darum, dem erklärten Willen des Patienten Geltung zu verschaffen. Manche Bestrebungen im Bundestag laufen dem leider entgegen. So wollen einige kirchenorientierte Abgeordnete bei vorhandener Patientenverfügung eine verpflichtende Suche nach dem aktuellen Lebenswillen einführen. Dies wäre eine nicht hinnehmbare Verkehrung der geltenden Beweislage, die Tür und Tor für fremdbestimmte Entscheidungen am Lebensende öffnet. Nicht der äußerungsunfähige Patient muss erneut nachweisen, dass sein Wille immer noch gilt, sondern dieser Wille hat ja bereits in der Patientenverfügung seinen Ausdruck gefunden. Im Organspende- und Transplantationsbereich muss der Patient, der vor 10 Jahren schriftlich einer Organspende zugestimmt oder diese abgelehnt hat, auch nicht den Beweis antreten (lassen), dass sein Wille weiterhin gelten soll.

Täglich sterben etwa 2.300 Menschen in Deutschland. Vielen Schwerkranken könnten unnötige Ängste genommen werden, wenn sie die Gewissheit hätten, dass ihr Leiden am Lebensende nicht gegen ihren Willen verlängert wird.

Die erste Bundestagsdiskussion war bereits um Jahrzehnte verspätet am 29. März 2007. Die Bürger registrieren, wie die Politiker zuwarten. DGHS-Geschäftsführer Dr. Kurt F. Schobert: „Das Dosenpfand gesetzlich zu regeln, war offenbar wichtiger. Auch Untätigkeit und Unterlassungen können politischer PATERNALISMUS sein.“ Der Patient muss nicht vor sich selbst, sondern vor Ignoranz und fremdbestimmter Willkür geschützt werden. Dies gilt auch und gerade für Kranke, wie eine Umfrage des Lehrstuhls Palliativmedizin der Universität München ergab: Demnach haben sich knapp 70 Prozent der Befragten dafür ausgesprochen, dass die Patientenverfügung von Ärzten und Angehörigen strikt befolgt werden soll.

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