Als „ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend“ bezeichnet DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher das neue Transplantationsgesetz, das nach einer letzten Beratung durch den Bundesrat am 1. April dieses Jahres in Kraft treten soll. Der neue Gesetzentwurf sieht mehrere Maßnahmen vor, um die Abläufe in den Kliniken zu verbessern, die zur Organentnahme berechtigt sind:
- Ärzte, die in den Krankenhäusern die Aufgabe des Transplantationsbeauftragten ausfüllen, sollen zumindest anteilig von ihren sonstigen Pflichten freigestellt werden. Sie sollen zudem mehr Befugnisse bekommen, um sich effektiver über mögliche Organspender informieren zu können.
- Kliniken, die Organentnahmen durchführen, sollen besser vergütet werden.
- Angehörige von Organspendern sollen besser betreut werden. So soll es zum Beispiel möglich sein, dass sich Organempfänger mit einem anonymen Schreiben bei den Angehörigen bedanken können.
- Mit einem speziellen Rufbereitschaftsdienst für Neurologen und Neurochirurgen soll ge-währleistet werden, dass zu jeder Zeit der Hirntod eines Patienten festgestellt werden kann.
Die beschlossenen Maßnahmen sind laut Birnbacher ein Schritt in die richtige Richtung. Es sei aber fraglich, ob sie die Zahl der potenziellen Organspender hinreichend erhöhen werden. Es bleibe abzuwarten, wie weit sich das neue Gesetz insbesondere in den zahlreichen kleineren Krankenhäusern umsetzen lässt. Als alleinige gesetzliche Maßnahme reiche das vorliegende Gesetz nicht aus. Birnbacher: „Die zurzeit geltende Zustimmungsregelung wird von den Bürgern nicht in ausreichendem Maße aufgegriffen. Da viele Angehörige bei der Befragung nach einer Organspende eigene Vorstellungen geltend machen, wird die Selbstbestimmung des Einzelnen nur unzureichend gewahrt.“