(dgpd Berlin) Noch bis zum 15. August 2011 sind Einreichungen für den Arthur-Koestler-Preis möglich! Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. hat die Kategorien Print und Hörfunk um die Kategorie Fernsehen erweitert.
Die Teilnahme-Kriterien: Mit dem mit jeweils 2.000 Euro pro Kategorie dotierten Medienpreis würdigt die DGHS herausragende Beiträge zum Thema Sterben unter besonderer Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts. Die Arbeiten sollen geeignet sei, eine breite gesellschaftliche Diskussion der Selbstbestimmung am Lebensende zu befördern. Es können Berichte, Reportage, Hörfunkbeiträge oder Filmbeiträge eingereicht werden. Eine Jury bewertet die Einsendungen. Die Preisverleihung wird am 2. November 2011 in Berlin stattfinden - dem 4. Internationalen Tag des Rechts auf ein Sterben in Würde.
Wer kann sich bewerben? Alle Journalisten im deutschsprachigen Raum, die auch Verfasser des jeweiligen Beitrags sind. Der Beitrag muss zwischen dem 1. September 2010 und dem 15. August 2011 veröffentlicht worden sein.
Was muss eingereicht werden?
Der Beitrag als Kopie oder CD/DVD (3 Expl.) und eine Vita des/der Verfasser/-in.
Ihre Bewerbung bitte bis zum 15. August 2011 (Posteingang) per Briefpost an:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Stichwort: Arthur-Koestler-Preis 2011
Kronenstr. 4
10117 Berlin
oder per E-Mail an: presse@dghs.de
Wir bitten, diese Ausschreibung auch an freie Mitarbeiter weiterzuleiten. (<link presse/medienpreise.html>http://www.dghs.de/presse/medienpreise.html</link>)
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