(dgpd Berlin/Augsburg) Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember mahnt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. das Menschenrecht jedes Einzelnen auf Selbstbestimmung im Sterben an. „Es gibt Menschen, die ihren Leidenszustand nicht mehr mit ihrem persönlichen Würdeempfinden in Einklang bringen können. Diese Menschen müssen das Recht haben, ohne moralisierende Bevormundung durch Dritte ihren Sterbeprozess abzukürzen, ohne zu gewaltsamen, schockierenden Mitteln greifen zu müssen“, so DGHS-Präsidentin Elke Baezner. „Wir fordern nicht nur ein umfassendes, liberales Gesetz, sondern auch Standesregeln, die es dem behandelnden Arzt unter Einhaltung strengster Sorgfaltskriterien erlauben, den Patienten dabei zu unterstützen“. Die DGHS befürwortet die Möglichkeit eines ärztlich assistierten Suizides sowie im Falle schwerster unheilbarer körperlicher Erkrankung das Recht auf Erhalt eines entsprechenden Medikaments, um in vertrauter Umgebung selbstbestimmt sterben zu können.
Die DGHS begrüßt durchaus den längst fälligen Ausbau der Angebote der Palliativ-Medizin. „Dies darf jedoch nicht zu einem ‚Integrismus‘ dieser Form der Hilfe am Lebensende führen“, betont Baezner, „sondern der lebensmüde sterbewillige Schwerkranke soll zu einem Zeitpunkt, den er allein zu bestimmen und zu verantworten hat, Hilfe zur Beendigung seines als subjektiv unwürdig empfundenen Lebens in Anspruch nehmen dürfen.“