"Kurzschlusshandlungen vermeiden helfen"

DGHS stellt Gesetzentwurf für halbstaatliche Suizid-Beratungsstellen vor

(dgpd) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. hat am 15. November 2012 in Berlin den Entwurf für ein „Suizidpräventions-Gesetz“ (SPG) vorgestellt. Dieses soll die Grundlage für staatlich geförderte und zugelassene Beratungsstellen bilden. Zur Begründung sagt DGHS-Präsidentin Elke Baezner am Donnerstag: „Die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes wünschen sich ein humanes, an ihrem persönlichen seelischen und körperlichen Wohl orientiertes Lebensende. Dieses soll als Option unter bestimmten Umständen auch den  ärztlich begleiteten Freitod einschließen<s> </s>Doch  bevor es überhaupt so weit kommt, muss  den Freitod suchenden Personen  eine werteneutrale, ergebnisoffene, kompetente und  vertrauliche Beratung angeboten werden   – analog der schon seit Jahren existierenden Schwangerschaftskonfliktberatung.“

Seit 2007 ist die  Anzahl der Suizide um mehr als 7 % auf über 10.000 Fälle im Jahr 2010 gestiegen – mehr als doppelt so viele wie Verkehrstote. Der Anteil daran von Menschen mit Angst vor prognostiziertem, langen Leiden oder würdelosem Vegetieren in Pflegeheimen nimmt mit steigendem Alter überproportional zu. Die Fälle betroffener Prominenter häufen sich in jüngster Zeit, die  Presse berichtete ausgiebig darüber.

Elke Baezner: „Unser Ziel ist es, Kurschlusshandlungen potentieller Suizidanten auf Grund einer aus Sicht der Betroffenen aussichtslosen Lebenssituation, die oft  die Gefährdung und Traumatisierung Dritter mit sich bringt, massiv zu reduzieren. Umfassende Hilfestellung hierbei ist oberste Pflicht eines an der Menschenwürde ausgerichteten Rechtsstaates. Liegt aber ein fundierter, nachvollziehbarer, schwerwiegender Grund und über einen längeren Zeitraum hinweg konstanter Wille für einen wohlüberlegten Freitod vor, soll dem entscheidungsfähigen Sterbewilligen eine Bescheinigung ausgestellt werden, die ihm die Option eines humanen, ärztlich begleiteten Suizids ermöglicht. Die Entscheidung über die Umsetzung und den Zeitpunkt  liegt dann beim Suizidwilligen. Die statistisch belegbaren Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass dadurch die Anzahl von Suiziden nicht steigt, sondern sogar deutlich reduziert werden konnte.“

Beratungsziel, so Baezner, ist es, in eingehenden Gesprächen Vertrauen zu schaffen, gemeinsam mit dem Hilfesuchenden akzeptable Lösungen zu finden, um Affekthandlungen zu vermeiden, aber auch legale, transparente, staatlich kontrollierbare Verfahren für ein menschenwürdiges  Sterben anzubieten.  Der Sterbetourismus in die Schweiz, die Beschaffung tödlicher Medikamente  über das Internet aus unsicheren Quellen oder gar die zu Recht befürchtete Kommerzialisierung der Sterbehilfe soll damit unterlaufen werden.

Als Lösung bietet sich aus Sicht der DGHS  daher ein eigenständiges Gesetz zur Vermeidung und Kanalisierung von Suiziden (Suizidpräventionsgesetz – SPG) an.

Elke Baezner: „Wir betrachten unseren Vorschlag vor dem Hintergrund der langjährigen, guten Erfahrungen, die bisher im benachbarten Ausland gemacht wurden, als einen wesentlichen Lösungsansatz eines dringenden gesellschaftspolitischen Problems.

Wir sind überzeugt, dass mit der Einrichtung solcher Beratungsstellen den Menschen in unserem Land und ihren Familien viel Leid erspart werden kann.  Deswegen hoffen wir in der Politik auf Unterstützung dieser Initiative.“

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