Klarheit über Sterbehilfe-Regelungen im Ausland. Neues Internet-Angebot der DGHS informiert über aktuelle Regelungen

Neues Internet-Angebot der DGHS informiert über aktuelle Regelungen

(dgpd Augsburg) Wie ist Sterbehilfe im Ausland geregelt? Ein neues Internetangebot der DGHS stellt erstmals die Gesetzeslage in Belgien, den Niederlanden, Oregon (USA) und der Schweiz übersichtlichlich dar. In diesen Ländern ist die Beihilfe zum Suizid für Schwerkranke (Oregon, Schweiz) bzw. die aktive direkte Sterbehilfe (Belgien, Niederlande) möglich. Das neue Internetangebot stellt die rechtlichen Grundlagen und wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen dieser Länder vor. 

Zur Orientierung hilfreich ist außerdem eine vergleichende Kurzübersicht zur Beihilfe zum Suizid mit 16 Ländern in Europa und Übersee. 

Sie finden das Angebot unter www.dghs.de, Seite „Wissenswertes“, Abschnitt „Sterbehilfe im Ausland - Regelungen in ausgewählten Ländern“. 

Außerdem berichtet die DGHS-Verbandszeitschrift „Humanes Leben - Humanes Sterben“ (HLS) in jeder Ausgabe in der Rubrik „Blick über die Grenzen“ über Entwicklungen im Ausland. Journalisten können die HLS kostenlos beziehen (s. unter www.humanesleben-humanessterben.de).

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