Kein Strafrecht: DGHS appelliert an Abgeordnete

Vor der Bundestags-Abstimmung zur Suizidhilfe am Freitag

Mit einem persönlichen Schreiben hat sich die DGHS zum wiederholten Male an alle Bundestagsabgeordneten gewandt. Wenige Tage vor der Zweiten und abschließenden Dritten Lesung der Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe an diesem Freitag schrieb DGHS-Präsidentin Elke Baezner an die Volksvertreter/innen: „Es geht um STERBEHILFE, genauer gesagt um Frei-todhilfe. Mit Ihrer Stimme werden Sie in wenigen Tagen über eine gesetzliche Regelung dazu entscheiden – für die Menschen in Deutschland. Im Verlauf der öffentlichen Diskussion in diesem Jahr hat die DGHS die Grundpositionen der wichtigsten meinungsbildenden Gruppen zu dem Thema Sterbehilfe/Freitodhilfe erhoben bei namhaften Strafrechtlern, bei Ärzten aus dem In- und Ausland und aktuell bei Theologen und Ethikern.
Bei aller Meinungsvielfalt zu diesem Thema stellen wir übereinstimmend fest, dass mehrheit-lich in diesen drei Gruppen ein ausdrückliches Verbot durch das Strafrecht (StGB) abgelehnt wird. Wer das Sterben in Deutschland mit dem Strafrecht regulieren will, schafft nicht Recht, sondern Unrecht – gegen alle Grundsätze unserer Verfassung. Deshalb appellieren wir heute an Sie persönlich: Stimmen Sie keinem Antrag zu, der eine Kriminalisierung der Beihilfe zum Suizid, auch der ärztlichen Beihilfe, durch das Strafrecht vorsieht. Folgen Sie nur Ihrem eige-nen Gewissen und dem Wunsch der Bürger, von denen Sie gewählt sind.“
Zurzeit erhalten Bundestagsabgeordnete auch Kampagnen-Postkarten, auf denen dazu aufgerufen wird, keine Strafrechtsverschärfung zu beschließen.

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