Zwei Monate vor der geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über eine gesetzliche Einschränkung der Suizidhilfe legt das humanistische Bündnis am 3. September 2015 ein aktuelles Sechs-Punkte-Positionspapier vor. Darin betonen die beteiligten Verbände (Bund für Geistesfreiheit Bayern, Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften, Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V., Giordano-Bruno-Stiftung, Humanistische Union, Humanistischer Verband Deutschlands, Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e. V. , Koordinierungsrat säkularer Organisationen), dass der Gesetzgeber von einer vorschnellen und in ihren Auswirkungen nicht hinreichend bedachten Kriminalisierung von Suizidhelfern absehen sollte. Ein am 26. August bekannt gewordenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das die schwierigen Rechtsfragen aufzeigt, bestätigt diese Auffassung. Bereits die im April dieses Jahres veröffentlichte Resolution von Strafrechtslehrer/-innen hatte sich deutlich gegen eine Verschärfung des Strafrechts ausgesprochen.
Das humanistische Bündnis kämpft seit seiner Gründung im Frühjahr 2014 mit einer Vielzahl von Aktionen und Veröffentlichungen gegen eine strafgesetzliche Verschärfung bei der Sterbehilfe. Über zwei Drittel der Bevölkerung wünschen sich bei schwerster Erkrankung die Möglichkeit, auch mit ärztlicher Hilfe ihr Leiden abkürzen zu können. Tatsächlich findet sich aber heute kaum ein Mediziner, der darüber überhaupt nur zu sprechen bereit ist. Diese für viele Menschen äußerst problematische Situation soll zukünftig noch verschärft werden. Das Bündnis will die Politik davon überzeugen, dass neue Verbote der falsche Weg sind.
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