Die neue Ausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift "Humanes Leben - Humanes Sterben" (HLS 4/2004) erscheint diese Woche. Journalisten, Schulen und Bibliotheken erhalten kostenfrei Probeabos.
Patientenverfügungen in der Diskussion - Nicht Ärzte oder Gerichte, sondern der Patient soll das letzte Wort haben
Zentrales Thema sind Willensverfügungen, die immer mehr an Bedeutung gewinnen. Verschiedene Kommissionen und Initiativen hatten sich dieses Jahr mit dem Thema befasst und waren zu äußerst unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Die HLS-Ausgabe analysiert, warum DGHS-Mitglieder mit dem Patientenschutzbrief besser abgesichert sind als mit anderen Verfügungen (vgl. S. 4 ff.). Praktische Tipps zu sinnvollen Ergänzungen sowie zum richtigen Ausfüllen runden das Thema ab (vgl. S. 8 f. und S. 12).
BGH verfassungskonform?
Warum der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 17. März 2003 nicht verfassungskonform im Sinne des Selbstbestimmungsrechts des Bürgers entschieden hatte, wird auf S. 10 erläutert. Dem Toleranzgebot im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie seiner Umsetzung geht der Artikel auf S. 14 nach ("Das Toleranzgebot im Verfassungsrecht").
Bundestagspräsidentin a. D. Dr. Renger für Debatte im Bundestag
Für eine Debatte im Bundestag zu Fragen der Sterbebegleitung und -hilfe plädierte die frühere Bundestagspräsidentin Dr. Annemarie Renger im Gespräch mit HLS-Chefredakteur Dr. Kurt F. Schobert. (vgl. S. 11).
Nahm sie nun "die Pille" - oder nicht?
Sie trat Zeit ihres Lebens für das Selbstbestimmungsrecht des Individuums ein: Das wohl prominenteste Mitglied der DGHS, Inge Meysel, starb am 10. Juli 2004. Seit 1984 war sie Mitglied der DGHS und hat dem Verein auch in schweren Zeiten die Treue gehalten. Die DGHS gedenkt ihres Ehrenmitglieds auf S. 18 f.
Freiheit der Entscheidung war ein Wert, den nicht nur Inge Meysel geschätzt hat. Die letzte Freiheit, die Freiheit zum Freitod, wird in Deutschland leider immer noch eingeschränkt durch das Strafgesetzbuch. § 323 c StGB erlaubt keine humane Freitodbegleitung, so bitter dies im Einzelfall sein mag (vgl. S. 38). Eine Gesetzesänderung täte not; warum, wird auf S. 39 begründet.
Was es sonst noch gibt
Das neue HLS-Heft bringt darüber hinaus sehr informative Seiten, z. B. zu den Themen
- "Erbrecht in nichtehelichen Lebensgemeinschaften" (S. 13)
- "Internet-Information der DGHS mit Publikationen zum Download" (S. 15)
- "Die DGHS-Akademie für Sterbebegleitung und Frau Dr. Elisabeth Kübler-Ross (S. 16 f.) - "Bewegung, Bewegung, Bewegung - wie kann man den inneren Schweinhund bekämpfen?" (S. 27) oder
- "Der Anhänger für alle Fälle" (S. 30).
Wer sich über öffentliche DGHS-Veranstaltungen im Bundesgebiet informieren möchte, sollte die HLS nicht bereits nächste Woche beiseite legen. Im Mittelteil finden sich von Augsburg bis Wuppertal, von Berlin bis Stuttgart und von Rostock bis Worms interessante Angebote.
Ausgewählte HLS-Artikel ab sofort auch im Internet unter www.humanesleben-humanessterben.de
_______________________________________________________________________________________
Humanes Leben Humanes Sterben (HLS). Die Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Herausgeber und Verleger: DGHS, vertreten durch ihren Präsidenten, Karlheinz Wichmann. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., Postfach 11 05 29, 86030 Augsburg, Tel.: 08 21/50 23 50, Fax: 08 21/5 02 35 55, info@humanesleben-humanessterben.de, Internet: www.humanesleben-humanessterben.de V.i.S.d.P.: Claudia Wiedenmann M.A.>