"Humanes Leben - Humanes Sterben" (HLS 3/2005). Zur neuesten Ausgabe der DGHS-Zeitschrift.

Info zur Ausgabe der DGHS-Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS 3/2005 für Juli - September)

Die neue Ausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS 3/2005) liegt vor. Journalisten, Schulen und Bibliotheken erhalten kostenfrei Probeabos. 

„Ein Leben voller Elan“ – Interview mit der Alterspräsidentin des Bayerischen Landtags und DGHS-Mitglied Barbara Rütting 

Sie ist eine sehr aktive, stark engagierte Frau, die sich politisch eingebracht hat und weiterhin an vorderster Front steht, im Bayerischen Landtag oder als Buchautorin: Barbara Rütting. Das Inter-view spannt den Bogen ihres Engagements über das tätige Leben, das in frischer Offenheit Gesinnungs- und Verantwortungsethik gleichermaßen einbindet. Barbara Rütting plädiert im Interview dafür, ein pralles Leben zu leben, nichts festhalten zu wollen, alles immer wieder loszulassen. Und nicht am Leben zu hängen, bereit zu sein, jeden Tag zu gehen, jeden Tag zu leben, als sei es der letzte. Ganz wichtig auch: Immer selbst für sein Leben einzustehen, nicht andere verantwortlich zu machen. 

S. 9 berichtet über die Messe „Gutes Leben im Alter“, bei der Barbara Rütting eine Podiumsdiskussion „Weg mit den Alten-Klischees“ moderierte. Es wurde deutlich, dass Umdenken im Umgang mit alten Menschen gefragt ist. Es geht um Themen wie die Betreuung Demenzkranker oder Sterbender, um altersgerechte Wohnkultur und um ein Generationen übergreifendes Miteinander. Selbstbestimmtes Leben im Alter bedeutet aber immer auch Verantwortung und langfristige Vorsorge.

„Patientenschutz und Ergänzungen des Schutzes“ – die HLS weist erneut auf die Bedeutung solcher Willensverfügungen hin

Die DGHS verfügt als deutschlandweit einzige Organisation über zwei Formen des Patientenschutzbriefes: zum einen den klassischen, der die passive Sterbehilfe, den Behandlungsabbruch und die aktive indirekte Sterbehilfe regelt, zum anderen steht auch der Patientenschutzbrief für lebenserhaltende Therapie zur Verfügung. 

Zwar kann nach geltender Rechtslage eine Willensbekundung auch mündlich abgegeben werden, da aber im Notfall Schwierigkeiten auftreten können, diesen mündlich geäußerten Willen zu beweisen, empfiehlt sich eine schriftliche Dokumentation. Immer wieder zeigen auch Gerichtsentscheidungen, wie schwer sich Ärzte und Richter, Bevollmächtigte und Angehörige tun, wenn kein klar formulierter Wille des dann nicht mehr äußerungsfähigen Patienten vorliegt. Insoweit ist jeder Patientenschutzbrief auch eine Entlastung von Angehörigen, Ärzten und Gerichten. Die Seiten 4 – 8 erläutern Möglichkeiten der rechtzeitigen Vorsorge, S. 24 zeigt einen tragischen Fall auf, bei dem der (noch junge) Patient leider keine Verfügung verfasst hatte. 

„10-Thesen-Papier zur aktuellen Diskussionslage in Deutschland. Die Ethik des humanen Le-bens und Sterbens“ 

Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit der DGHS hat ein Thesenpapier verabschiedet, das auf den Seiten 40 – 44 erläutert wird. Vor dem Hintergrund des Artikels 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ bleiben die staatlichen Organe und alle staatliche Gewalt aufgefordert, Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland zeitnah entgegenzutreten. Dies hat insbesondere durch eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe zu geschehen, die für jeden Bürger sowie für alle betroffenen Bereiche des Gesundheits-, Familien- und Rechtswesens klare, allgemein verständliche Regelungen festlegt, damit nicht über Menschenleben und dessen Lebenswille fremdbestimmt verfügt wird. In einer pluralistischen Gesellschaft muss der Sowohl-als-auch-Standpunkt, nicht der Entweder-oder-Standpunkt die Regel sein. Das Wohl der betroffenen Patienten muss oberste Richtschnur allen Handelns sein, nicht ideologische und/oder dogmatische und/oder standesorientierte Bevormundung. 

Was es sonst noch gibt 

Das neue HLS-Heft bringt darüber hinaus sehr informative Seiten, z. B. zu den Themen&nb

  • Änderungen im Betreuungsrecht“ (S. 13) 
  • Ein Leben in Extremen: Arthur Koestler“ sowie „Ausschreibung Arthur-Koestler-Preis“ (S. 21 ff.) für Journalisten (vgl. auch www.dghs.de)
  • „Berühmte Suizidfälle: Der Mensch stirbt von Geburt an. Zum 200. Geburtstag Adalbert Stifters“ (S. 46) oder 
  • Hospizinformationsstelle: „Kultur des Lebens“ gegen „Kultur des Todes“?“ (S. 39). 

Wer sich über öffentliche DGHS-Veranstaltungen im Bundesgebiet informieren möchte, sollte die HLS nicht bereits nächste Woche beiseite legen. Im Mittelteil finden sich von Augsburg bis Wuppertal, von Kiel bis Stuttgart und von Regensburg bis Worms interessante Angebote. 

Probeabos sowie ausgewählte HLS-Artikel ab sofort auch im Internet unter www.humanesleben-humanessterben.de 

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Humanes Leben – Humanes Sterben (HLS). Die Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Herausgeber und Verleger: DGHS, vertreten durch ihren Präsidenten, Karlheinz Wichmann. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., Postfach 11 05 29, 86030 Augsburg, Tel.: 08 21/50 23 50, Fax: 08 21/5 02 35 55, info@humanesleben-humanessterben.de, Internet: www.humanesleben-humanessterben.de V.i.S.d.P.: Claudia Wiedenmann M.A.